Reservierung und Buchung
Der Unterricht ist Einzelunterricht.
1 Unterrichtseinheit, 1 Unterrichtsstunde, beinhaltet 120 Min. Vocal Coaching, Gesangsunterricht.
Reservierung und Buchung
Nach Absprache mit „SingVoiceStudioBerlin Sabine Lopez“ per E-Mail: kontakt@gesangsunterricht-in-berlin.eu wird Dein Termin für Dich reserviert.
Der vereinbarte Unterrichtstermin ist vor dem Unterricht zu bezahlen.
Erst nach Zahlungseingang erfolgt die endgültige Buchung Deines Termins.
Verschieben, Absagen, Stornierung
Gebuchte, bezahlte Termine sind verbindlich und individuell, das gilt auch für Gutscheine. Eine Stornierung ist nicht möglich eine Rückzahlung erfolgt nicht.
Solltest Du Deine Termin verschieben wollen, kannst Du das bis spätestens 3 Tage vor deinem Unterrichtstermin tun.
Innerhalb der 3 Tage Frist ist kein Verschieben von Terminen mehr möglich. Die Unterrichtsgebühr wird bei Absage oder Nicht Wahrnehmung des Unterrichts einbehalten.
Widerrufsrecht
Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht entfällt, da jeder Termin (Termine) ein oder mehrere individuell festgelegte Termine für Einzelunterricht sind.
Mit Buchen und Kaufen einer Gesangsstunde zu einem fest abgesprochenen Termin akzeptierst Du die AGB.
Geltungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Regelungen zwischen der Gesangslehrerin Sabine Lopez und dem Kunden, der Kundin.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen der Gesangslehrerin Sabine Lopez und dem KUNDEN ist die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Einzel Gesangsunterricht.
Der Dienstvertrag kommt zustande mit:
Gesangsunterricht bei Inhaberin Sabine Lopez
Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der Gesangslehrerin im Gesangsunterricht findet in deutscher Sprache statt.
Vertragsinhalte
Die Gesangslehrerin bietet individuellen Einzel Gesangsunterricht, fest per Termin vereinbarte Gesangsstunden für Einzelpersonen an.
Die genaue Stundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit einer Gesangsstunde, die konkreten Termine und der Inhalt des Gesangsunterrichts ergeben sich aus der Beschreibung auf der Internetseite www.gesangsunterricht-in-berlin.eu.
Zahlungsbedingungen und Preise
Die Unterrichtsgebühr ist dem aktuellen Unterrichtsprogramm auf der Internetseite www.gesangsunterricht-in-berlin.eu zu entnehmen und versteht sich pro Person.
Der KUNDE hat die Unterrichtsgebühr gemäß den von der Gesangslehrerin angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten. Folgende Zahlungsart wird angeboten: PayPal
Sollte der Unterrichtsbeitrag bei Unterrichtsbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist die Gesangslehrerin berechtigt, dem KUNDEN von der Teilnahme am Gesangsunterricht auszuschließen.
Reservierungen sind innerhalb von 2 Tagen ab Reservierung eines Termins zu bezahlen. Die verbindliche Reservierung eines Termins verpflichtet zur Zahlung. Erst durch Zahlung hat der KUNDE einen Anspruch auf den Unterricht.
Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom KUNDEN falsch übermittelter Daten entstehen, hat der KUNDE zu tragen und werden dem KUNDEN berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die Gesangslehrerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz p.a. zu berechnen.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
Pflichten des KUNDEN
Der Kunde, die Kundin verpflichtet sich nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.
Haftung der Gesangslehrerin
Die Gesangslehrerin übernimmt keine Haftung für Schäden an Gesundheit und Eigentum, sowie keine Haftung für Garderobe und sonstige mitgeführte Gegenstände.
Sollte sich die Gesangsstunde durch Eintritt für die Gesangslehrerin unabwendbarer Ereignisse (z.B. Streik, Stau, Witterungsverhältnisse, Streichung von Flügen) verzögern, wird aus gleichem Grunde die Leistung unmöglich, wird die Gesangslehrerin von der Leistungserbringung frei. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
Sollte ein vereinbarter Gesangsunterricht aus wichtigem Grund von der Gesangslehrerin abgesagt werden, übernimmt die Gesangslehrerin keine Haftung für einen dem KUNDEN daraus eventuell entstehenden Schaden. Dies gilt auch in dringenden Fällen bzw. bei KUNDEN, die für einen bestimmten Termin Singen lernen wollen (z.B. Vorbereitung auf ein Casting etc).
Die Gesangslehrerin ist in solchen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem KUNDEN einen gleichwertigen Ausweichtermin anzubieten, wenn zeitliche Kapazitäten dafür vorhanden sind und der Hinderungsgrund nicht längere Zeit andauert. Sollte kein Ausweichtermin zur Verfügung gestellt werden können, werden die für den ausgefallenen Termin vorausbezahlten Honorare auf dem gleichen Weg zurückerstattet, auf dem die Bezahlung stattgefunden hat.
Bei verbalen Belästigungen oder respektlosem Verhalten durch den KUNDEN ist die Gesangslehrerin berechtigt, die Gesangsstunde ohne weitere Begründung vorzeitig abzubrechen. Das Honorar wird in diesem Fall nicht an den KUNDEN zurückerstattet
Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Pflichten des KUNDEN
Der KUNDE garantiert, dass er körperlich leistungsfähig ist, um die Gesangsstunde durchzuführen. Er wird die Gesangslehrerin vor der ersten Gesangsstunde über alle medizinischen Vorerkrankungen informieren, die seine Teilnahme an einer Gesangsstunde allgemein und die Teilnahme an den Gesangsstunden beeinträchtigen können.
Referenzen
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist die Gesangslehrerin nur mit schriftlicher ausdrücklicher Erlaubnis des Verbrauchers berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz aufzuführen. Bei allen anderen Auftraggebern ist die Gesangslehrerin berechtigt, auf der Webseite www.gesangsunterricht-in-berlin.eu den Namen des Auftraggebers als Referenz aufzuführen. Der Auftraggeber erteilt hiermit eine vorweggenommene, vertragliche Genehmigung zur Verwendung seines Logos in der Form, wie es auf der Internetseite des Auftraggebers dargestellt ist.
Haftung
Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die Gesangslehrerin richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
Die Haftung der Gesangslehrerin ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit der Gesangslehrerin. Soweit die Haftung der Gesangslehrerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Gesangslehrerin.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Gesangslehrerin oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesangslehrerin beruhen, haftet die Gesangslehrerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern die Gesangslehrerin zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der KUNDE deshalb bei Vertragsabschluss vertraut hat (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
Datenspeicherung und Datenschutz
Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.gesangsunterricht-in-berlin.eu
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
Zur Erleichterung und außergerichtlichen Klärung bei innergemeinschaftlichen Konflikten, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei KUNDEN, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der Gesangslehrerin in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Gesangslehrerin in Berlin.
Dies gilt auch, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der Gesangslehrerin, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand Berlin.